Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen

Recycling abfall

Der Bundestags-Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat einen Bericht mit dem Titel „Chancen und Risiken der Digitalisierung kritischer kommunaler Infrastrukturen an den Beispielen der Wasser- und Abfallwirtschaft“ vorgelegt. Dieser zeigt beispielhaft anhand der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft auf, wie Potenziale der Digitalisierung ausgeschöpft werden können, während die Ver- und Entsorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wird. Der Bericht ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Er ist eine hilfreiche Grundlage ist für die politische Diskussion über die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Ableitungen des Berichts lassen sich auch auf andere Betreiber bzw. Bereiche kritischer (kommunaler) Infrastruktur übertragen.

Digitalisierungsprozesse spielen für Betreiber der Abfall- und Wasserwirtschaft eine immer bedeutendere Rolle, heißt es in dem Bericht. So trage die Digitalisierung bereits dazu bei, Betriebsabläufe und Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu automatisieren sowie die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zukünftig könnten digitale Innovationen dabei helfen, aktuellen Herausforderungen, wie der Ressourcenknappheit oder dem Klimawandel, zu begegnen. Es sei beispielsweise denkbar, dass digitale Anwendungen dabei unterstützen, die Abfall- und Wasserwirtschaft effizienter zu betreiben, den Wasserverbrauch zu verringern, die Wasserqualität zu verbessern oder Abfälle noch besser zu recyceln.

Bisher würden jedoch vielen mittleren und kleinen Betrieben „die finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen für die Realisierung größerer Digitalisierungsvorhaben“ fehlen, heißt es in dem Bericht weiter. Die Betriebe müssten daher durch die Kommunen, Länder und den Bund unterstützt werden. Zudem würde der Einsatz digitaler Innovationen im Bereich der Abfall- und Wasserwirtschaft dadurch erschwert, dass es in einigen ländlichen Regionen keine „zuverlässige und flächendeckende Breitbandversorgung“ gebe.

Laut Bericht steigt mit zunehmender Digitalisierung auch das Risiko, dass „Bedienfehler oder technische Störungen“ zu größeren Ausfällen führen, da immer mehr Anwendungen miteinander verknüpft werden. Ebenfalls steige der „Automatisierungsgrad“ in den Betrieben durch den Einsatz digitaler Technologien, sodass „entscheidende Kompetenzen des Personals im Umgang mit Störungen und Krisen“ verloren gehen könnten. Daher sei es wichtig, die Beschäftigten frühzeitig in die Einführung von neuen digitalen Technologien miteinzubeziehen und im Betrieb einen „Kompetenzaufbau“ im Umgang mit den Technologien zu fördern.

Auch eine proaktive Rechtssetzung könnte zukünftig Anreize schaffen, um die Digitalisierung der kommunalen Abfall- und Wasserwirtschaft voranzubringen. So müssten beispielsweise Haftungsfragen für weitgehend autonome Systeme sowie der Umgang mit Datenmissbrauch geklärt werden.

Anmerkung:

Der Bericht stellt eine umfangreiche Dokumentation und Auseinandersetzung mit Potenzialen der Digitalisierung und den damit verbundenen Risiken dar. Hervorzuhaben ist, dass der Ausschuss in seinem Vorwort sehr begrüßenswerte Schlüsse zieht (vgl. S. 6). So wird digitalen Lösungen ein hohes Potenzial zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, wie die Klimakrise, der Ressourcenschutz oder der demografische Wandel, zugesprochen. Diese Potenziale gelte es zu nutzen, um die Kommunen für die Zukunft zu wappnen. Allerdings betonen die Abgeordneten, dass die Digitalisierung die Kommunen auch vor Schwierigkeiten stelle. Dazu zählten hohe Investitionskosten für die notwendige IT-Infrastruktur, der Fachkräftemangel, Gefahren der IT-Sicherheit oder Fragen des Datenschutzes. Es gelte daher, besonders vorsichtig und vorausschauend vorzugehen, denn viele der Leistungen, die von Kommunen bzw. kommunalen Unternehmen erbracht werden, zählen zur Daseinsvorsorge bzw. zu den kritischen Dienstleistungen, die besonders schutzbedürftig sind.

Weitere Informationen:

Der Bericht vom 23.10.2023 ist die BT-Drucksache 20/8888, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd

28.11.2023